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Dividendenzahlungen bei Inanspruchnahme eines COVID-Überbrückungskredites

Die am 25. März 2020 erlassene COVID-19-Solidarbürgschaft-Verordnung enthält bei Inanspruchnahme eines Überbrückungskredites zahlreiche Einschränkungen. So ist u.a. während der Laufzeit eines solchen COVID-Überbrückungskredites die Ausschüttung von Dividenden und Tantiemen, das Zurückerstatten von Kapitaleinlagen, die Gewährung von Aktivdarlehen oder die Refinanzierung von als Aktivdarlehen ausgestatteten Privat- und Aktionärsdarlehen untersagt.

Wie KMUs die Coronakrise finanziell überleben können

Viele Selbständigerwerbende und KMUs sind von den Anordnungen, die der Bund und die Kantone zur Eindämmung der Corona-Pandemie getroffen haben, stark betroffen und in ihrer wirtschaftlichen Existenz gefährdet. Probst Partner AG hat eine Zusammenstellung erarbeitet (ohne Anspruch auf Vollständigkeit), welche mögliche Massnahmen aus verschiedenen Bereichen aufzeigt, wie KMUs finanziell überleben können. Aufgrund der häufigen gesetzlichen Änderungen, muss sie laufend an die aktuelle Situation angepasst werden (Updates folgen). Für weitere Einzelheiten können Sie sich direkt an uns wenden; wir beraten Sie gerne.

Die vollständige Zusammenstellung finden Sie hier: Covid-19 Newsletter

Kapitalschutzmassnahmen in Zeiten der Pandemie

Die Corona-Pandemie hat in Kombination mit den jeweiligen staatlichen Eindämmungsmassnahmen zu gravierenden Einbrüchen der Auftragslage geführt. Die damit zusammenhängenden Liquiditätsschwierigkeiten können mit den vom Bund Ende März getroffenen Massnahmen gemildert werden: Darlehen von der Hausbank, abgesichert durch eine Staatsgarantie und bis zu einem Betrag von CHF 0.5 Mio. auch noch zinslos, bedeuten für viele Betriebe eine dringend nötige Verschnaufpause im Wettlauf gegen den wirtschaftlichen Kollaps.

Ausgebauter Schutz von Fotografien

Am 1. April 2020 tritt die Änderung des Urheberrechtsgesetzes (URG; SR 231.1) vom 27. September 2019 in Kraft. Mit dieser Änderung wird in der Schweiz namentlich der sog. Lichtbildschutz eingeführt. Bisher waren in der Schweiz nur ganz wenige Fotografien urheberrechtlich geschützt, da sie für diesen Schutz einen individuellen Charakter aufweisen mussten. Mit der neuen Regelung ab dem 1. April 2020 in Art. 2 Abs. 3bis URG wird sich dies ändern. Künftig unterstehen alle Fotografien und mit ähnlichen Verfahren hergestellte Wiedergaben von dreidimensionalen Objekten dem Urheberrechtsschutz.

Revision des Beschaffungsrechts

Nachdem das eidgenössische Parlament vor den Sommerferien das neue Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) verabschiedet haben, sind nun die Kantone mit der Revision der Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB) nachgezogen. Am 15. November 2019 haben die Kantone die revidierte IVöB verabschiedet.

Mit den revidierten Rechtsgrundlagen wird das Beschaffungsrecht in der Schweiz harmonisiert und viele Regeln vereinheitlicht. Auch in Zukunft werden jedoch unterschiedliche Schwellenwerte für Vergaben durch Auftraggeber des Bundes und durch kantonale Auftraggeber gelten.

Umfang Gewährleistungsbestimmungen bei Unternehmens- und Immobilienkaufverträgen

Unternehmenskaufverträge sind heute auch in kleineren Verhältnissen sehr umfangreich, v.a. bei den Gewährleistungsbestimmungen. Dies im Gegensatz zu den Immobilienkaufverträgen. Wieso ist das so? – ein Erklärungsversuch

Umfangreiche Unternehmenskaufverträge

Als Anwalt hat man sich unterdessen daran gewöhnt, dass vielen Aktionären von KMU die Kinnlade herunterfällt, wenn sie sich mit einem Unternehmenskaufvertrag, also einem Kaufvertrag für sämtliche Aktien des zu verkaufenden Unternehmens, konfrontiert sehen. Diese Kaufverträge, inspiriert durch amerikanische Muster und jede Eventualität regelnd, weisen auch in kleineren Verhältnissen oft einen sehr grossen Umfang auf. Es werden heute auch kleinere Transaktionen, welche vor 30 Jahren noch mit kurzen Verträgen oder sogar per Handschlag durchgeführt wurden, mit umfangreichen Verträgen geregelt.

Das (faktische) Ende der Inhaberaktie

Das Parlament hat am 21. Juni 2019 das neue Bundesgesetz zur Umsetzung der Empfehlungen des Global Forums über Transparenz und Informationsaustausch für Steuerzwecke verabschiedet. Damit verschärfen sich die Transparenzvorschriften für Inhaberaktien schon wieder, nachdem die Schweiz bereits 2015 die Empfehlungen der Groupe d'action financière (GAFI) umgesetzt hat (Schaffung Inhaberaktienregister und Meldepflicht des wirtschaftlich Berechtigten).

Das neue Gesetz wird voraussichtlich anfangs 2020 in Kraft treten und bedeutet für Verwaltungsräte von Aktiengesellschaften mit Inhaberaktien, aber auch für die Inhaberaktionäre selbst, Handlungsbedarf. Indirekt betroffen sind Gläubiger, deren Forderungen mit Inhaberaktien besichert sind (Wertpapierverpfändung).

DSGVO - Ein Jahr danach

Die DSGVO ist seit etwas mehr als einem Jahr anwendbar. Was ist in diesem Jahr geschehen und wo steht der Datenschutz in der EU heute? Das hat sich die Redaktion von SRF gefragt und dazu Kaj Seidl-Nussbaumer interviewt.

Link zu SRF Espresso:

https://www.srf.ch/sendungen/kassensturz-espresso/datenschutz-1-jahr-dsgvo-papiertiger-oder-bruellender-loewe

Link zum Artikel:

https://www.srf.ch/news/international/datenschutz-grundverordnung-papiertiger-oder-bruellender-loewe

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