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Claudia Marti beantwortet rechtliche Fragen der Winterthurer Zeitung

Die Winterthurer Zeitung publizierte einen Beitrag über die missbräuchliche Verwendung von Fotos eines prominenten ehemaligen FCW-Stürmers im Zusammenhang mit Betrugsfällen in Afrika. Claudia Marti gab zu diesem Bericht Auskunft über die rechtlichen Möglichkeiten in einer solchen Situation.

https://www.winterthurer-zeitung.ch/winterthur/detail/article/mit-bengondo-fotos-als-koeder-werden-existenzen-zerstoert-00193824/

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Anfechtung des Anfangsmietzinses – Bundesgericht stärkt den Vermietern den Rücken

Die kantonalzüricherische Personalvorsorgestiftung (BVK) hat beim Bundesgericht gegen ein Mieterpaar aus dem Kanton Waadt eine Änderung der Rechtsprechung erwirkt (BGer 4A_554/2019 vom 26. Oktober 2020).

Das Mietrecht gibt Mietern von Wohn- und Geschäftsräumen die Möglichkeit, innerhalb von 30 Tagen nach Übernahme die Höhe des Anfangsmietzinses als missbräuchlich anzufechten und eine angemessene Herabsetzung zu verlangen (Art. 270 OR). Bei Liegenschaften, welche nicht älter als 30 Jahre sind, bestimmt sich die Missbräuchlichkeit anhand des Ertrages, welcher der Vermieter erzielt (Nettorendite).

Dr. Christoph D. Studer wird Verwaltungsrat der Winterthur Consulting Group

Der Winterthurer Vermögensverwalter Winterthur Consulting Group stärkt im Zuge der Reformen der Schweizer Finanzmarktarchitektur seine Organisation und richtet sich für die Zukunft aus. Die Gesellschaft hat Ihre Rechtsform in eine Aktiengesellschaft gewandelt, damit einen Verwaltungsrat geschaffen und mit Dr. Christoph D. Studer erstmals einen unabhängigen Verwaltungsrat ins Leitungsgremium berufen. Das Gremium wird präsidiert von Markus Casanova und ergänzt durch Dr. Ralph Peterli. Die Geschäftsleitung besteht aus Rolf Gloor (CEO) und Marco Lenz (CFO).

Julia Bhend zu Gast im Top Talk auf Tele Top

Julia Bhend war als Datenschutzexpertin eingeladen, im Top Talk auf Tele Top zu Vorteilen und Risiken der Digitalisierung zu diskutieren. Das Gespräch fand aus Anlass der Digitaltage statt.

https://www.toponline.ch/tele-top/sendungen/top-talk/news/top-talk-die-digitale-transformation-bringt-uns-viel-positives-00143939/ 

Kontaktperson

Aktienrechtsrevision: Neuerungen in Bezug auf den Verwaltungsrat

Mit dem von den eidg. Räten am 19. Juni 2020 verabschiedeten Bundesgesetz über die Änderungen des OR wird das Aktienrecht umfassend revidiert. Die Referendumsfrist ist am 8. Oktober 2020 ungenutzt abgelaufen. Mit dem Inkrafttreten ist ab der zweiten Hälfte 2021 zu rechnen.

Die Revision zielt unter anderem auf Verbesserungen der Corporate Governance auf VR-Ebene ab. Was ist neu?

Swiss-US Privacy Shield gemäss EDÖB ungenügend

Vorab: Was haben Schweizer Unternehmen nun zu tun?

  • Prüfen Sie, ob in Ihrem Unternehmen Personendaten in die USA gestützt auf das Swiss-US Privacy Shield übermittelt werden. Eine Liste der Anbieter, die sich (zumindest auch) auf das Swiss-US Privacy Shield stützen, finden Sie hier: Privacy Shield Liste (bei Button Advanced Filter "Program" auf Swiss-US stellen) Ein guter Startpunkt kann auch die eigene Datenschutzerklärung sein, die häufig über die Nutzung des Swiss-US Privacy Shields informiert.
  • Falls solche Übermittlungen stattfinden, prüfen Sie, ob Sie stattdessen mit vertraglichen Garantien die bestehenden Datenschutzrisiken eindämmen können (mehr dazu unten).
  • Sollte dies nicht möglich sein, prüfen Sie Lösungen, die den Zugriff faktisch verhindern (z.B. Verschlüsselung), ein Aussetzen der Datenübermittlung (mehr dazu unten), ein Wechsel zu einem europäischen Anbieter oder - bei kleineren oder erst noch aufzubauenden Datenbeständen - das Einholen der Einwilligung aller Betroffenen.

EuGH: Privacy Shield ungültig - Transatlantischer Datenverkehr (wieder) zu grossen Teilen illegal

In a nutshell:

  • Der Gerichtshof der Europäischen Union hat mit Entscheid vom 16. Juli 2020 das EU-US Privacy Shield für ungültig erklärt. Dadurch sind zahlreiche Übermittlungen von Personendaten von Unternehmen in der EU in die USA nicht mehr datenschutzkonform.
  • Die Schweiz hat ein eigenes Abkommen, das Swiss-US Privacy Shield, das im Wesentlichen deckungsgleich mit jenem der EU ist. Im Gegensatz zur EU ist das Swiss-US Privacy Shield derzeit formell noch gültig und in Kraft.  Es ist aber davon auszugehen, dass auch das Swiss-US Privacy Shield als Folge des Urteils des EuGH bald aufgehoben oder für ungültig erklärt wird.
  • Schweizer Unternehmen sollten daher folgendes tun: 

Lohngleichheitsanalysen für grössere Unternehmen neu obligatorisch

Der Bundesrat hat die Änderung des Gleichstellungsgesetzes sowie die dazugehörige Verordnung zur besseren Durchsetzung der Lohngleichheit per 1. Juli 2020 in Kraft gesetzt. Unternehmen mit mehr als 100 Arbeitnehmenden müssen nun innerhalb eines Jahres, d.h. bis spätestens 30. Juni 2021, eine betriebsinterne Lohngleichheitsanalyse durchführen.

Der Bund stellt den Arbeitgebenden zwecks Umsetzung ein kostenloses Standard-Tool zur Verfügung, allerdings muss die Analyse danach durch eine unabhängige Stelle geprüft werden (in den meisten Fällen wird dies die Revisionsstelle sein). Die Arbeitnehmenden sind schliesslich schriftlich über das Ergebnis der Analyse zu informieren. Weitergehende Informationspflichten bestehen für börsenkotierte und öffentlich-rechtliche Unternehmen.