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Unser neuer Partner

Es freut uns sehr, Ihnen mitzuteilen, dass wir

Thomas Würsten

Rechtsanwalt, dipl. Steuerexperte

per 1. Januar 2023 als Partner in unserer Anwaltskanzlei willkommen heissen.

Thomas Würsten befasst sich hauptsächlich mit steuerrechtlichen Fragestellungen und unterstützt darin national und international tätige Unternehmen, Unternehmer und Privatpersonen. Darüber hinaus verfügt er auch über ein breites Fachwissen in angrenzenden Rechtsgebieten. Mit seinem Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge begleitet er Klienten erfolgreich durch Unternehmensakquisitionen, Umstrukturierungen, Nachfolgeregelungen und Immobilientransaktionen.

Probst Partner an den Startup Nights

Rund 8'000 Besucherinnen und Besucher nahmen an den Startup Nights in Winterthur teil. Probst Partner war auch bei dieser sechsten Ausgabe mit einem eigenen Stand präsent, um am Puls der Startup Community zu bleiben und rechtliche Unterstützung zu bieten. Zwischen den vielen interessanten Gesprächen blieb auch der Spass nicht auf der Strecke: Jeder Besucher konnte sein Glück testen und einen der zahlreichen Gewinne abholen.

Kontaktperson

Erhöhung der Mehrwertsteuersätze voraussichtlich per 1. Januar 2024

Leistungen, die von einer steuerpflichtigen Unternehmung im Inland gegen Entgelt erbracht werden, unterliegen grundsätzlich der schweizerischen Mehrwertsteuer (Inlandsteuer).

Die Besteuerung erfolgt zwar auf Stufe der Unternehmung, letztlich handelt es sich aber um eine Konsumsteuer, welche grundsätzlich auf die jeweilige Endverbraucherin / den jeweiligen Endverbraucher überwälzt wird.

Schweizer Top Anwaltskanzlei 2022

Wir sind stolz, dass wir auch dieses Jahr gemäss der Umfrage der Bilanz zu den Top-Anwaltskanzleien gewählt worden sind  (https://www.handelszeitung.ch/bilanz/die-besten-anwaltskanzleien-der-schweiz-2022).

Laut Bilanz gehören wir insbesondere in folgenden Kategorien zu den Besten der Schweiz:

  • Gesellschaftsrecht
  • Haftpflichtrecht
  • Öffentliches Beschaffungswesen
  • Sportrecht
  • Technologie- und Telekommunikationsrecht

Bei unseren Klienten möchten wir uns ganz herzlich für ihr Vertrauen und natürlich auch die Stimmabgabe bedanken.

Kontaktpersonen

Ausnahmen vom Beschaffungsrecht aus Sicherheitsinteressen

Das am 1. Januar 2021 in Kraft getretene Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen ("BöB") ermöglicht in Art. 20 Abs. 3 BöB, dass sicherheitsempfindliche Leistungen ungeachtet des Schwellenwertes im Einladungsverfahren beschafft werden können. Eine noch weitergehende Ausnahme sieht Art. 10 Abs. 4 lit. a BöB vor, wonach das Beschaffungsrecht keine Anwendung findet, wenn dies zum Schutz der inneren oder äusseren Sicherheit erforderlich ist.

Hopp Pfadi!

Wir bedanken uns bei Pfadi Winterthur, dass wir sie bei der Neustrukturierung des Clubs in Verein und AG unterstützen durften und wünschen viel Erfolg für die Zukunft.

Weitere Information sind zu finden unter

Kontaktperson

Internationaler Datentransfer

Der grenzüberschreitende Transfer von Personendaten, zum Beispiel an Gruppengesellschaften oder an Service Provider  im Ausland, gestaltet sich zunehmend schwieriger. Der Datenschutz Newsletter vom Februar 2022 widmet sich daher diesem Thema und zeigt auf, welche Voraussetzungen nach Schweizer Datenschutzrecht für die Übertragung von Personendaten ins Ausland gelten und wie solche Transfers gesetzeskonform ausgestaltet werden können.

Kontaktperson

Gibt es bald den Schweizer Trust?

Beim Bund ist mit der Einführung eines Schweizer Trusts kürzlich ein spannendes Gesetzgebungsprojekt in die Vernehmlassung gegangen.

Die Schweiz hat bisher kein eigenes Trustrecht. Im englischsprachigen Ausland sind Trusts indes weit verbreitet und stellen in einer zunehmend vernetzten Welt eine wirtschaftliche Realität dar. Bereits seit 2007 werden ausländische Trusts in der Schweiz anerkannt (gemäss Haager Trust-Übereinkommen); die Gründung eines Trusts nach Schweizer Recht ist derzeit jedoch nicht möglich.