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Erhöhung der Mehrwertsteuersätze voraussichtlich per 1. Januar 2024

Leistungen, die von einer steuerpflichtigen Unternehmung im Inland gegen Entgelt erbracht werden, unterliegen grundsätzlich der schweizerischen Mehrwertsteuer (Inlandsteuer).

Die Besteuerung erfolgt zwar auf Stufe der Unternehmung, letztlich handelt es sich aber um eine Konsumsteuer, welche grundsätzlich auf die jeweilige Endverbraucherin / den jeweiligen Endverbraucher überwälzt wird.

Nebst den im Inland erbrachten Leistungen wird mit der Mehrwertsteuer auch der Bezug von Leistungen von Unternehmen mit Sitz im Ausland durch Empfänger im Inland (Bezugsteuer) sowie die Einfuhr von Gegenständen ins Inland (Einfuhrsteuer) besteuert.

Seit dem 1. Januar 2018 beträgt der Mehrwertsteuersatz in der Schweiz grundsätzlich 7.7%. Für bestimmte Leistungen, u.a. für die Lieferung von Nahrungsmitteln, Medikamenten und Zeitungen, findet ein reduzierter Satz von 2.5% und für Beherbergungsleistungen ein Sondersatz von 3.7% Anwendung.

Im Rahmen der Volksabstimmung vom 25. September 2022 hat das Schweizer Stimmvolk einer Zusatzfinanzierung der AHV mittels Erhöhung der Mehrwertsteuer zugestimmt. Die Mehrwertsteuersätze werden entsprechend auf 8.1% (Normalsatz), 2.6% (reduzierter Satz) und 3.8% (Sondersatz für Beherbergungsleistungen) angehoben.

Das Inkrafttreten der neuen Mehrwertsteuersätze ist per 1. Januar 2024 geplant. Der Bundesrat wird voraussichtlich im Dezember 2022 darüber beschliessen.

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