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Newsletter Datenschutz Juli 2021

Im letzten Datenschutznewsletter haben wir uns mit der effizienten Umsetzung der neuen Anforderungen befasst, die das voraussichtlich 2022 ohne Übergangsfrist in Kraft tretende revidierte Datenschutzgesetz (nDSG) aufstellt. In diesem Newsletter steht nun die Datenschutzerklärung im Zentrum.

Mit dem neuen Datenschutzgesetz werden die Informationspflichten des Verantwortlichen gegenüber der betroffenen Person erweitert (Art. 19 nDSG). Die Informationspflicht greift künftig bei allen Beschaffungen von Personendaten.

Was das im Einzelnen bedeutet und wie diesen Informationspflichten mit Datenschutzerklärungen nachgekommen werden kann, haben wir in unserem Juli Newsletter für Sie zusammengestellt.