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Klientengelderkonten, zurück zu business as usual?

Anwälte können ihre Klientengelderkonten Dank des grossen Einsatzes des Schweizerischen Anwaltsverbandes wieder (fast) wie vor Inkrafttreten des „Foreign Account Tax Compliance Act“ (FATCA) nützen. Das bedeutet, dass Kundengelder, welche den Anwälten im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit zukommen, grundsätzlich, d.h. unter genau bestimmten Bedingungen, wieder ohne Nennung der wirtschaftlich berechtigten Person auf den Klientengelderkonten entgegen genommen werden dürfen. Die Banken haben das von den Anwälten in diesem Zusammenhang auszufüllende Formular R neu entworfen und den Anwälten zur Verfügung gestellt.

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