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Neuerungen für Patronale Wohlfahrtsfonds (Personalfürsorgestiftungen)

Mit der Einführung des BVG im Jahr 1985 hat die Anzahl patronaler Wohlfahrtsfonds (Personalfürsorgestiftungen, die vom Arbeitgeber finanziert werden) stark abgenommen. Dennoch bestehen zurzeit noch rund 2'600 patronale Wohlfahrtsfonds in der Schweiz mit einem Gesamtvermögen von rund CHF 16 Milliarden, was einem durchschnittlichen Vermögen von nicht weniger als CHF 6 Millionen pro Wohlfahrtsfond entspricht. Mit der Revision des Art. 89a ZGB, der per 1. April 2016 in Kraft getreten ist, wurden die patronalen Wohlfahrtsfonds aus dem engen regulatorischen Korsett der BVG-Regulierung befreit, was diese Stiftungen zu einem neuen Instrument der Unternehmensführung werden lässt.

Mögliche Opportunitäten der Neuerungen liegen  einerseits in einer besseren Unterstützung der bestehenden Pensionskassen und Arbeitnehmer und andererseits bei der Unternehmungsentwicklung (Zusammenschluss, Unternehmungsfinanzierung, Management Buy-Out, familieninterne Nachfolgeregelung, Preisbildung bei Unternehmungsverkäufen).

Die gesetzliche Lockerung hat den Spielraum für Wohlfahrtsfonds erweitert, zugleich jedoch die Verantwortung des Stiftungsrates erhöht. Wie sich der gewonnene Handlungsspielraum in der Praxis zum Vorteil der Arbeitnehmer, der Unternehmung und ihrer Eigentümer umsetzen lässt, muss in jedem Einzelfall sorgfältig ausgelotet werden.


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